1.Ausschließliche Geltung

Angebot, Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.

2. Leistungserbringung

Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei unseren sorgfältig ausgewählten Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden schon erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

3. Preise

Die Preise sind Festpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gesonderte, nicht im Kaufpreis enthaltene Leistungen wie z.B. Dekorations-, Montage oder Installationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Zahlungsaufschub, Stundungen oder Scheckzahlungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung.

4. Montage

Die Mitarbeiter der Verkäuferin sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen der Verkäuferin hinausgehen.

5. Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher dem Verkäufer aus Kontokorrentkrediten zustehender Saldoforderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder in der Zukunft zustehen, im Sicherungseigentum des Verkäufers. Der Verkäufer wird dieses auf Verlangen freigeben, wenn der Wert des Sicherungseigentums die Höhe der Forderungen nachhaltig um 20% übersteigt. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Käufer bzw. Empfänger pfleglich zu behandeln.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen und Abschlagsrechnungen sind sofort rein netto zahlbar. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Rechnungsstellung kann auch bereits bei Einlagerung der Ware erfolgen. Die Forderungen des Auftragsnehmers gelten als erfüllt, wenn ihm die Gegenleistung zur uneingeschränkten Verfügung steht, bei bargeldloser Bezahlung also erst dann, wenn der Gegenwert endgültig seinem Konto gutgebracht ist.

8. Annahmeverzug

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, indem er die gekaufte Ware nicht annimmt, obwohl sie von uns wie vereinbart angeboten wurde und wir zum Zeitpunkt des Angebots in der Lage sind, die Leistung zu bewirken, und dauert der Annahmeverzug länger als einen Monat an, hat der Kunde die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Wir sind berechtigt, für jeden angefallenen Monat 1% des Netto-Kaufpreises, mindestens jedoch EUR 8.- als Lagerkosten zu berechnen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder niedriger als die Pauschale entstanden.

9. Nichterfüllung

Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit den Kaufpreis nicht oder nimmt der Kunde die gekaufte Ware nicht ab und haben wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung bzw. zur Abnahme gesetzt, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss ernsthaft und endgültig erklärt, seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllen zu wollen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir pauschal 25% der vereinbarten Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt uns die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

10. Aufrechnung

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

11. Warenrücknahme

Treten wir nach Auslieferung der Ware aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes vom Kaufvertrag zurück und kommt es daraufhin zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages, so haben wir einen Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen. Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: Für infolge des Vertrags gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw. sind wir berechtigt, Ersatz in entstandener Höhe zu verlangen. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze v.H. (%) vom vereinbarten Kaufpreis ohne Abzüge wie vereinbart:


Zeitraum nach der Lieferung:
Innerhalb des 1. Halbjahres

Polsterwaren: 35% / sonstige Möbel: 25%

Innerhalb des 2. Halbjahres

Polsterwaren: 45% / sonstige Möbel: 35%

Innerhalb des 3. Halbjahres

Polsterwaren: 60% / sonstige Möbel: 45%

Innerhalb des 4. Halbjahres

Polsterwaren: 70% / sonstige Möbel: 60%

Innerhalb des 3. Jahres

Polsterwaren: 80% / sonstige Möbel: 65%

Innerhalb des 4. Jahres

Polsterwaren: 90% / sonstige Möbel: 75%

Innerhalb des 5. Jahres

Polsterwaren: 95% / sonstige Möbel: 85%

Innerhalb des 6. Jahres

Polsterwaren: 100% / sonstige Möbel: 95%

Gegenüber dieser Pauschalsätze bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass uns keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist. Ebenso bleibt uns der Nachweis offen, dass höhere als die im vorgenannten Pauschalsatz genannten Einbußen entstanden sind und das Recht vorbehalten, diese höheren Beträge anstelle des Pauschalsatzes zu fordern.

12. Gewährleistung

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

13. Mangelanzeige und Verjährung

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung eines Rechtes wegen eines Mangels ausgeschlossen. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware; bei gebrauchten Sachen wie Ausstellungsstücken oder Mustern 1 Jahr. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung. Die Gewährleistungsfristen nach dieser Ziffer 12 gelten nicht für Gewährleistungsansprüche auf Ersatz von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.

14. Haftung

Wir haften gegenüber dem Kunden im Fall der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist jedoch die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerdem haften wir unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die aus einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften ebenfalls unbeschränkt im Fall von durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begangene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, im Fall von Arglist, der Verletzung einer Garantiezusage sowie im Fall der zwingenden Haftung nach dem Produkthaltungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

15. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu vergüten. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Für jedes Mahnschreiben wird eine Kostenpauschale von € 4,- vereinbart. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen ist.

16. Datenschutz

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung angegebenen Daten verarbeiten und nutzen wir zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, einschließlich der Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen.

An Dritte geben wir personenbezogene Daten des Kunden nur weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Durchführung der Lieferung, erforderlich ist.

17. Gerichtsstand

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Sylt ausschließlich Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

18. Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sofern einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Verkauf- und Lieferbedingungen ungültig sind, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

Stand 12/2021


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